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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der KundenMarketing GmbH (nachfolgend „KM“) und dem Auftraggeber, welcher Dienste der KM in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil eines jeden Auftrags. Abweichungen bedürfen der Schriftform.


2. Gewährleistung und Vertraulichkeit
KM verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Firmen- und Projektinformationen werden vertraulich behandelt. Die KM kann für die Erbringung von Leistungen, Kooperationen mit Spezialisten und Drittpartnern eingehen. Diese müssen dem Auftraggeber nicht bekanntgegeben werden. Die KM verpflichtet Drittpartner diese AGB’s ebenfalls einzuhalten und tritt gegenüber diesen im Namen des Auftraggebers auf.


3. Mitwirkungspflicht
KM erbringt Dienstleistungen, die langfristig Einfluss auf den Geschäftsgang des Auftragsgebers haben. Deshalb werden hauptsächlich Aufträge über eine Dauer von mindestens 12 Monaten abgeschlossen. Der Auftraggeber unterstützt KM bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, durch frühzeitige, klare Instruktionen und Weiterleitung relevanter Information. Nichterfüllung führt zu Mehraufwand und wird in Rechnung gestellt. Sollten Termine auf Auftraggeberseite nicht eingehalten werden, durchzuführende vereinbarte Eigenleistungen nicht erfolgen oder Zweifel an der Bonität auftreten, kann KM Zwischenfakturen verrechnen und das Projekt unterbrechen.


4. Leistungen
KM erbringt folgende Arbieten im Bereich der Marketingberatung:
a) Werbe- und Unternehmensberatung
b) Marketing Schulung und Planung
c) Werbemassnahmen (Webseiten, Social-Media, Print & Online, Content-Management, Grafik, Animation, Text)
d) Digital-Signage (Hardware, Software, Installation, Unterhalt)
e) Realisation und Produktionsüberwachung
5. Geistiges Eigentum
Sämtliche von KM geschaffene Werke, Unterlagen und Ideen (immateriell und materiell) sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von KM. Dokumente, Unterlagen und Medien dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Der Inhalt von Trainingsunterlagen (inkl. Kopien der Flip-Charts) und Mitschriften (auch wenn Sie vom Personal des Auftraggebers erstellt, programmiert oder verbessert werden) ist unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte und erhält das eingeschränkte Werknutzungsrecht für die Verwendung innerhalb seines Unternehmens für den vorgesehenen Zweck hinsichtlich bekannter und künftiger Nutzungsarten, mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung.


6. Nutzungsrechte
Bei angelieferten Daten und Dokumenten vom Auftraggeber zur Weiterverarbeitung oder Veröffentlichung geht KM davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und keine Rechte gegenüber Dritten verletzt werden.


7. Aufbewahrung von Daten
KM bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen/Medien, mindestens ein Jahr lang nach Vertragsabschluss auf. Erstellte Original- und Produktionsdaten bleiben im Besitz der KM und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben (Siehe Punkt 5). Wird eine Dienstleistung (Homepage, Email, Digital-Signage, Social-Media etc.) gekündigt, werden nach Ablauf der Frist alle Daten unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist für die Datensicherung seiner Informationen selber verantwortlich.


8. Offerten
KM erstellt Richtofferten mit individuellen Gültigkeiten, maximal jedoch 90 Tage, danach erlischt die Preisbindung einer Offerte. Die Arbeitsleistung wird in halben und ganzen Stunden abgerechnet.


9. Verbindlichkeit eines Auftrags
Aufträge erfolgen schriftlich, vereinbarte Aufträge sind unwiderruflich. Erfolgt der Auftrag mündlich, sendet KM eine Auftragsbestätigung, diese gilt, ohne schriftlichen Widerruf innert 3 Tagen, als rechtsverbindlich. Bei Verlängerungsaufträgen gilt auch die Bekanntgabe neuer Termine oder die Zustimmung zum Beginn zusätzlicher Tätigkeiten als Auftragserteilung. KM kann Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen oder unterbrechen.


10. Verschiebungen und Stornierung
Wird ein ganzheitliches Projekt vom Auftraggeber verschoben oder annulliert, hat KM Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von mindestens 60% des vereinbarten Honorars (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung). Verschiebt oder annulliert ein Auftraggeber abgemachte Beratungs- oder Trainingstermine unter 7 Arbeitstagen, wird der gesamte Betrag fällig. Wurde die Leistung (Vorbereitung etc.) bereits erbracht, besteht der Anspruch von KM auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorarbeiten von KM und von Dritten in vollem Umfang zu tragen. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits begonnen wurde.


11. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind mehrwertsteuerpflichtig, zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Software-Lizenzen werden im ersten Jahr pro Rata abgerechnet und jeweils im Folgejahr ab Januar im Voraus in Rechnung gestellt. Falls die Vorleistung überdurchschnittlich ist, hat KM Anspruch auf Akontozahlungen ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung. Bei Nichteintreffen der Zahlung ist KM berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen.


12. Laufzeiten und Kündigung
Marketingbegleitungen dauern mindestens 12 Monate, Verträge für Web- und Mailhostings sowie Software-Lizenzen dauern mindestens 36 Monate ab Freischaltung. Ohne Kündigung verlängern sich die Angebote um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigung hat schriftlich, 90 Tage vor Ablauf zu erfolgen.


13. Haftung
Die Haftung seitens KM beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den effektiven Auftragswert beschränkt.


14. Mängelrüge und deren Beseitigung
Die Arbeiten von KM sind umgehend bei Empfang zu prüfen und allfällige Beanstandungen sind innerhalb von fünf Arbeitstagen zu melden. KM ist berechtigt, Unstimmigkeiten und Mängel zu beseitigen. Anstelle von Ansprüchen aus Gewährleistung kann nicht Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden.


15. Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und KM unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Pfäffikon Schwyz.


Stand: 01.03.2021

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